Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.