InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Teilzeit während der Elternzeit

Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden: bei Ihrem Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit. Teilzeitarbeit be…

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Region auswählen

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.