Wenn Sie in den ersten 3 Lebensjahren Ihres Kindes nicht die gesamte Elternzeit genommen haben, können Sie die verbliebene Zeit, maximal aber 24 Monate, zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Dies müssen Sie rechtzeitig anmelden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.