Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Das Land Niedersachsen fördert daher Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen), die zum Zeitpunkt der Geburt bzw. zum Zeitpunkt der Einschulung der Mehrlinge ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben, mit einer finanziellen Unterstützung je Kind zur Geburt und zur Einschulung in Höhe von jeweils 250,00 € sowie durch die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Weitere Informationen
Herausgeber
Niedersachsen
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
- Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
- Nachweis der Einschulung
Voraussetzungen
nicht angegeben
Hinweise
Ausführliche Informationen für Familien:
Es fallen keine Gebühren an.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
nicht vorhanden
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Fristen
Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. nach der Einschulung zu stellen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
