Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Diesen können Sie in einer öffentlich finanzierten Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Betreuungsbedarf
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt und festgelegt, wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann. Dieser Umfang hängt unter anderem vom Alter Ihres Kindes ab.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig davon, wie viele Betreuungsstunden Sie wünschen, den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
- Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind automatisch einen Anspruch auf bis zu 7 Stunden Betreuung am Tag (Teilzeitbetreuung). Sie müssen hierfür keine Gründe angeben.
- wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, oder
- wenn sich der Bedarf aus Ihrer Familiensituation ergibt oder die Betreuung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.
1. Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und nutzen Sie dafür die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular.
2. Machen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Kind, zum Betreuungsumfang und zu den Betreuungspersonen. Im Online-Dienst erhalten Sie anschließend Ihren ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument. Drucken Sie das Dokument aus.
3. Senden Sie den von allen Betreuungspersonen unterschriebenen Antrag möglichst umgehend per Post an das zuständige Jugendamt oder geben Sie den Antrag im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes ab.
- Zuständig ist grundsätzlich das Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk besuchen soll.
- Ihr Jugendamt kann Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen. Daher sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beifügen.
5. Sie erhalten Ihren Kita-Gutschein per Post.
6. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.
- Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab.
- In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Die Kindertagespflegeperson gibt eine schriftliche Meldung über die Inanspruchnahme des Platzes für Ihr Kind an das Standortjugendamt weiter. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.
- Falls sich zwischen Anmeldung und Vertragsabschluss Änderungen in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Jugendamt mit.
- Dies gilt auch nach Erhalt des Kita-Gutscheins: Wenn sich Ihr Betreuungsbedarf ändert und Ihr Kind länger als ursprünglich bewilligt betreut werden soll, können Sie eine Erweiterung des Betreuungsumfangs beantragen. Stellen Sie hierfür bitte einen neuen Antrag auf einen Kita-Gutschein, aus dem die veränderten Betreuungszeiten hervorgehen.
