Ein zulassungsfreies Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn es eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen hat. Das Versicherungskennzeichen wird von dem Haftpflichtversicherer ausgegeben.
Das betrifft folgende Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder (unter 50 ccm Hubraum bzw. unter 4 kw bei Elektromotoren)
- Leichtkraftfahrzeug (unter 350 kg Leermasse, unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 4 kw Leistung)
- Krankenfahrstühle (zum Gebrauch für schwerbehinderte Personen, unter 300 kg Leermasse, unter 15 km/h, unter 110 cm Breite)
- Segway
- E-Scooter beziehungsweise E-Tretroller
- E-Pilot (Zuggerät für Rollstuhl)
