Wenn Sie nach Berlin gezogen sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier anzumelden. Sie bekommen dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Adresse, sofern Sie Ihr altes Kennzeichen behalten.
Ihr altes Kennzeichen können Sie behalten, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Auf Wunsch können Sie auch ein Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. In diesem Fall wird Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, gilt dasselbe, zum Beispiel nach einer Betriebsverlegung.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Weitere Informationen
Herausgeber
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Antrag auf Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
Voraussetzungen
- Umzug nach Berlin
Sie sind umgezogen nach Berlin. Sie sind jetzt mit Ihrem Haupt-Wohnsitz hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
- Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
- Falls Sie innerhalb von Berlin umgezogen sind, müssen Sie Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen (unter "Weiterführende Informationen").
- Umzug innerhalb von Deutschland
Falls Sie aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, wählen Sie bitte die entsprechende Dienstleistung:
- wenn Sie innerhalb der EU umgezogen sind: "Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges" (unter "Weiterführende Informationen")
- wenn Sie in die EU gezogen sind: "Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges" (unter "Weiterführende Informationen")
- Kein Halter-Wechsel
Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs und wollen Halterin oder Halter bleiben.
- Falls Sie das Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter zulassen wollen, siehe "Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel" (unter "Weiterführende Informationen").
- Persönliches Erscheinen mit Termin (Vertretung möglich)
Den Antrag können Sie oder ein Bevollmächtigter nur vor Ort stellen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Der Name, den Sie bei der Termin-Vereinbarung Namen angeben, muss der Name der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sein - auch wenn jemand anders die Halterin oder den Halter an diesem Termin vertreten soll.
17,50 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
- Wunschkennzeichen reservieren (Dienstleistung)
- Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen und Vereinigungen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen (Generalzolldirektion)
- Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges (Dienstleistung)
- Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel (Dienstleistung)
