Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.
Das Fahrzeug darf anschließend nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht.
