Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu. Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Die Zulassung berechtigt Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug). Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Identifikation
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
3. Im Vorgang können Sie sich ein beliebiges freies Kennzeichen zuteilen lassen oder ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl suchen. Sie können sich Ihr Kennzeichen aber auch schon vorab reservieren oder auf Verfügbarkeit prüfen (unter „Weiterführende Informationen“).
4. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
5. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.
6. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen. Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.
7. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten.
5. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen.
