Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gilt als Nachweis darüber, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Sie müssen ein Ersatzdokument beantragen bei:
- Verlust,
- Diebstahl oder
- Beschädigung
Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Hamburg
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.