Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler* (zum Beispiel Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: