Für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind, bestehen zwei Möglichkeiten: Zulassung mittels eines sogenannten H-Kennzeichens für den dauerhaften Betrieb oder für die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen die Ausrüstung mit roten Kennzeichen.  

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.