Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
Registrierung
Hinweise
- Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung I (ausgestellt nach 01.01.2015)
- Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung II (ausgestellt nach 01.01.2018)
- Sicherheitscodes Kennzeichen (ausgestellt nach 01.01.2015)
Die Gebühren betragen zwischen 9,30 EUR - 44,60 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Fristen
Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 14 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente (Zulassung Bescheinigung Teil I und ggf. Teil II) werden Ihnen im Anschluss ggf. inkl. Plaketten postalisch zugestellt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder eine Abmeldebescheinigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn eine Umkennzeichnung gewünscht ist
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
- Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- falls bisheriger Halter verstorben ist und keine Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I + II) vorliegen: eine Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag)
- die Terminbestätigung
- einen Firmen-/Vereinsnachweis, aus dem die Hamburger Anschrift hervorgeht (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug) [nicht älter als 3 Monate]
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Bei Unternehmen: Ihr Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden liegt in Hamburg.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Hinweise
Die Ummeldung des Fahrzeugs kann erst erfolgen, wenn Sie schon Ihren Wohnsitz umgemeldet haben.
Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.
Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Prozedere abzustimmen.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie beispielsweise bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Die Gebühren betragen zwischen 23,60 EUR und 60,00 EUR.
Die exakte Gebührenhöhe kann erst vor Ort nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§ 13 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__13.html
§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__13.html
Rechtsbehelfe
Entfällt
Fristen
Eine Kfz-Ummeldung hat sofort zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
keine
