Für schutzwürdige Kulturgüter können Sie eine Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung über Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen beantragen. Diese Zusicherung benötigt das Finanzamt, um die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der Steuervergünstigung mitteilen zu können.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: