Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis besitzen. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einem Lehrgang und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.
Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis besitzen. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einem Lehrgang und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.