Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland von Deutschen oder anerkannten Flüchtlingen und anerkannten Staatenlosen beantragen
Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
