Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.