Einzel-Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße, Gewichte, Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vor-schriften der StVZO abweichen. Näheres erfahren Sie hier.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: