Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn ausgerüstet sind.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
