Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Seit 1. Januar 2010 ist die sogenannte Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO als Teiluntersuchung in die HU integriert.
Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch eine(n) Sachverständige/n oder Prüfingenieur/in überprüft, um etwaige Mängel und das Abgasverhalten festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Mit einer Prüfplakette , die auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht ist, wird der Monat nachgewiesen, in dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.
