Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt, geht das Recht der Bewilligung auf die Erbinnen oder Erben über.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergbaulichen Bewilligung verstirbt, geht das Recht der Bewilligung auf die Erbinnen oder Erben über.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: