Wenn Sie kein Markscheider beziehungsweise keine Markscheiderin sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem das Risswerk eines Bergbaubetriebes führen. Sie benötigen dafür eine Anerkennung als "andere Person" von der zuständigen Behörde.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: