Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen Anerkennung
Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Prüfstelle kann aus einer Sachverständigenorganisation oder nach anderen Recht…
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
