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Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen Anerkennung

Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Prüfstelle kann aus einer Sachverständigenorganisation oder nach anderen Recht…

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