Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
Weitere Informationen
Herausgeber
Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Antragsformular
- Online Verfahren möglich
- Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen
- Schriftform erforderlich
- persönliches Erscheinen nicht nötig
Voraussetzungen
Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Hinweise
- Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
- Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
- Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
- Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs -> BezReg Düsseldorf
- Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46
Handlungsgrundlagen
§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW
Informationen zur Anerkennung https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html https://www.bezregmuenster.de/de/schule_und_bildung/lehrerausbildung_lehrerfortbildung/anerkennung_lehramtsbefaehigung/index.html Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Verfahrensablauf
Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist
- wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
- werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
- ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
- wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.
