Wenn Sie als Bürger/in eines EU-Mitgliedstaates/Vertragsstaates/gleichgestellten Staates vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem freien reglementierten Beruf ausüben, (ohne Niederlassung in Deutschland) muss dies alle zwölf Monate erneut angezeigt werden.  

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: