Wenn Sie als Bürger/in eines EU-Mitgliedstaates/Vertragsstaates/gleichgestellten Staates vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem freien reglementierten Beruf ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie dies anzeigen.  

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: