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Als Apothekerin oder Apotheker auf die Approbation verzichten

Wenn Sie als Apothekerin oder Apotheker auf die Approbation verzichten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.