Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern führen wollen, ist eine Eintragung in die Restauratorenliste erforderlich. Die Eintragung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern führen wollen, ist eine Eintragung in die Restauratorenliste erforderlich. Die Eintragung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.