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Online-Antrag

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.