Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Der Bewerber erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Die Anwärterbefugnis wird zum Zweck der Fortsetzung der Ausbildung zur Fahrlehrerin beziehungsweise zum Fahrlehrer speziell für die praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule erteilt. Nach der gesamten Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: