Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs,
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises, Passes oder Identitätsnachweis),
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch,
- einen Berufsqualifikationsnachweis (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis),
- gegebenenfalls beglaubigter Nachweis der Asylanerkennung, Erlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz oder Besitz einer Einbürgerungssicherung
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf: aktuell, kurzgefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungswegs und beruflichen Werdegangs
- Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)
- Nachweis der Straffreiheit, Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Dieser Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.)
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufes geeignet sind (kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich, Dieser Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.)
- ein Nachweis über die für die Ausübung der beabsichtigten Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (nur bei Antragstellern aus nicht deutschsprachigen EU-/ Nicht-EU- / EWR-Staaten).
Die Unterlagen können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Sind Sie Staatsangehörige/r
- eines Mitgliedstaats der EU,
- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- eines Vertragsstaates, dem die EU-Mitgliedstaaten vertraglich ein entsprechender Rechtsanspruch eingeräumt haben,
und haben Sie Ihren Ausbildungsnachweis in einem dieser Staaten erworben, müssen Sie mit dem Antrag darlegen, dass im Hinblick auf die beabsichtigte tierärztliche Tätigkeit ein besonderes Interesse an der Erteilung einer Erlaubnis anstelle der Erteilung einer Approbation besteht.
Die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellten Dokumente können von EU-Staatsangehörigen auch elektronisch übermittelt werden. Im Fall begründeter Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und soweit unbedingt geboten, kann die Erlaubnisbehörde auch in diesem Fall die Vorlage beglaubigter Kopien verlangen.