Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs für Tierärzte und Tierärztinnen aus EU-Mitgliedstaaten beantragen
Damit Sie in Deutschland als Tierarzt oder Tierärztin ohne Approbation vorübergehend arbeiten können, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
