Es gibt 2 Situationen auf dem Arbeitsmarkt, unter denen Sie sich als Mensch mit Behinderung mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen können:
- Sie möchten einen Arbeitsplatz erlangen oder
- Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten.
Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen arbeitsrechtlichen Status wie schwerbehinderte Menschen.
Damit gelten für Sie zum Beispiel:
- besonderer Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber, zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse
Ausgenommen sind jedoch Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und besondere Altersrente. Der Pauschbetrag für behinderte Menschen bei der Einkommensteuer erhöht sich durch die Gleichstellung nicht.
Wenn Sie einen besonderen Kündigungsschutz genießen, zum Beispiel, weil Sie als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen Sie gut begründen können, warum Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen möchten. Sie müssen zum Beispiel anhand besonderer Umstände nachvollziehbar erklären, warum Ihr Arbeitsplatz aufgrund Ihrer Behinderung unsicherer ist als bei einer Kollegin oder einem Kollegen ohne Behinderung. Es müssen konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand droht.
