Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen mit unter 18 Wochenstunden beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
31.08.2022