Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie unterstützende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Vorab muss jedoch unter Umständen ihre berufliche Eignung festgestellt werden oder eine Arbeitserprobung erfolgen.
Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie unterstützende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Vorab muss jedoch unter Umständen ihre berufliche Eignung festgestellt werden oder eine Arbeitserprobung erfolgen.