Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie unterstützende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Vorab muss jedoch unter Umständen ihre berufliche Eignung festgestellt werden oder eine Arbeitserprobung erfolgen.

Online-Dienste

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.09.2022