Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie unterstützende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Vorab muss jedoch unter Umständen ihre berufliche Eignung festgestellt werden oder eine Arbeitserprobung erfolgen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.09.2022