Die Durchführung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist eine der Hauptaufgaben des Integrationsamtes. In Berlin heißt das Integrationsamt seit dem 01.11.2021 Inklusionsamt. Die Begleitende Hilfe soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen:
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können
- und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.
- Technische Arbeitshilfen,
- Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
- Leistungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit,
- Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht,
- Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft,
- Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Hilfen in besonderen Lebenslagen,
- Unterstützte Beschäftigung sowie eine notwendige Arbeitsassistenz
