Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen, als auch bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit gültiges Dokument.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen
- Parkerleichterungen
- Rundfunkgebührenermäßigung
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl - Taubblind
- Beantragen Sie die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, wenn bei Ihnen im Feststellungsverfahren ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Oder Sie beantragen eine Neu-Ausstellung Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises bei Beschädigung, Ablauf der Gültigkeit oder bei Änderung Ihres Grades der Behinderung oder/und der Merkzeichen. In der Regel erhalten Sie dazu einen schriftlichen Bescheid vom Versorgungsamt.
- Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen Sie, indem Sie dem Versorgungsamt ein Lichtbild/Passfoto von sich zusenden. Das können Sie online erledigen oder per E-Mail oder mit der Post.
- Das Versorgungsamt prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
- Wurden Ihnen die Merkzeichen "B", „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" zuerkannt, erhalten sie einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis ermöglicht Ihnen die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig (siehe "Weiterführende Informationen"). Wurde Ihnen kein Merkzeichen oder nur das Merkzeichen RF zuerkannt, erhalten Sie einen grünen Schwerbehindertenausweis.
