Arbeitgeber müssen eine Ausgleichsabgabe leisten, wenn Sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
Arbeitgeber müssen eine Ausgleichsabgabe leisten, wenn Sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: