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Online-Antrag

Ausgleichsabgabe zahlen, wenn nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden

Als Arbeitgeber müssen Sie eine Ausgleichsabgabe entrichten, wenn Sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.