Urkunden Beglaubigung durch Legalisation
Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Für die Verwendung in…
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
