Wenn Sie in Ihre Adoption oder Ihre Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese noch nicht schlussendlich ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: