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Online-Antrag

Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge für ein Kind abgeben

Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame elterliche Sorge für Ihr Kind erlangen, indem Sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.