Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird für Bauprodukte und Bauarten erteilt, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Diese Produkte sind in den Technischen Baubestimmungen abschließend gelistet (vgl. MVV TB Teil C 3 und C 4).