Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen in NRW tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: