Ingenieure und Ingenieurinnen der Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen müssen in die Liste der Entwurfsverfasser eingetragen sein, damit sie als Entwurfsverfasser für Bauvorlagen zur Errichtung von Gebäuden, die eine Baugenehmigung oder ein Kenntnisgabeverfahren erfordern, beauftragt werden können.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: