Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz zur Wahrnehmung von Aufgaben niedergelassen sind, die der Durchführungsverordnung zur SächsBO entsprechen, sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfingenieur für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau Aufgaben auszuführen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: