Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
25.02.2021