Für die vorübergehende Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter muss Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
24.08.2022