Für die vorübergehende Beschäftigung von Menschen aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Für die vorübergehende Beschäftigung von Menschen aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.