Die Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung, die es Ihnen erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen. Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union, aus Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen, dürfen Sie in Deutschland ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, brauchen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis ist an Ihren Aufenthaltstitel gebunden. Das bedeutet: Sie müssen die Arbeitserlaubnis nicht extra beantragen. Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen, wird dabei automatisch auch geprüft, ob Sie arbeiten dürfen. Auf Ihrem Aufenthaltstitel wird dann eingetragen, ob Sie arbeiten dürfen und in welchem Umfang. Ob Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können, ist in der Regel abhängig vom Zweck Ihres Aufenthalts, Ihrer Aufenthaltsdauer, der Art Ihrer Beschäftigung und der Lage am Arbeitsmarkt.
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