Wenn Sie sich im Rahmen des Familiennachzugs als Angehöriger eines subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland aufhalten und ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, müssen Sie eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: