Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft beantragen
Wenn Ihnen nach dem Ende Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt wurde, kann dieses verlängert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
