Wenn Sie zum Kreis der sonstigen Familienangehörigen eines Deutschen gehören und Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte weiterhin erforderlich ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: